Lucas Schönborn
Smart Contracts – eine juristische und technologische Revolution?
Aktualisiert: 27. Apr. 2020
Der Begriff Smart Contracts ist in aller Munde. Dabei wird dieser häufig als neue technologische Revolution bezeichnet, die mithilfe existierender rechtlicher Instrumente nicht adäquat abgebildet werden kann. Entspricht dies jedoch auch den Tatsachen? Der folgende Artikel wird zuerst definieren, was ein Smart Contract überhaupt ist, diverse Anwendungsfälle thematisieren, überprüfen ob ein Smart Contract wirklich ein „smarter Contract“ ist und zuletzt rechtliche Probleme, die im Zusammenhang mit Smart Contracts entstehen, umreißen.
Definition
Smart Contracts sind - frei nach Wikipedia - Computerprotokolle, die Verträge abbilden oder überprüfen oder die Verhandlungen oder die Abwicklung eines Vertrages technisch unterstützen. Dies führt dazu, dass Vertragsklauseln teilweise oder vollständig automatisiert ausführbar sind. Das Ziel ist es, höhere Vertragssicherheit bei niedrigeren Transaktionskosten zu erreichen. Mit anderen Worten: ein Smart Contract ist nichts anderes als ein Instrument, um Transaktionskosten im Rechtsverkehr zu verringern und Rechtssicherheit zu erhöhen. Um dies zu erreichen, wird das Internet der Dinge mit realen Verträgen verknüpft.
Anwendungsfälle
Es gibt bereits heute vielfältige Use Cases, bei denen Smart Contracts eingesetzt werden. Das Grundkonzept eines Smart Contracts – die automatisierte Ausführung eines Vertrages - existiert schon lange. Beispielsweise in Form eines Cola-Automaten, in den man einen bestimmten Geldbetrag wirft, um eine Cola zu erhalten. Die Anwendungsfälle von eigentlichen Smart Contracts sind sehr vielseitig. So können durch Smart Contracts Finanztransaktionen abgebildet werden oder man kann diese auch bei dem Vermieten einer Wohnung einsetzen. Befindet sich der Mieter im Zahlungsverzug, wird das elektronische Schloss der Wohnung automatisch aktiviert und der Zugang zu der Wohnung wird versagt. Insbesondere bei solchen schwerwiegenden Maßnahmen, die durch Smart Contracts ermöglicht werden, stellt sich mithin die Frage der Verhältnismäßigkeit, die beachtet werden muss. Auf der anderen Seite kann aber auch zum Beispiel die Miete verringert werden, sofern im Winter die Heizung ausfällt. Smart Contracts werden zudem häufig in einem Atemzug mit der Blockchain genannt, z.B. bei der Abwicklung einer Transaktion von Kryptowährungen. Dabei ist das Vorliegen einer Blockchain nicht konstitutiv für einen Smart Contract.
Smarte ContractsContracts?
Verdeutlicht man sich die obigen Beispiele fällt auf, dass ein Smart Contract grundsätzlich weder smart noch ein Contract ist. Der Smart Contract ist weniger auf rechtlicher Ebene als auf Ebene der Durchführung relevant. Wird ein Vertrag über einen Smart Contract abgeschlossen (z.B. indem bei einer Bestellung im Internet automatisch geprüft wird, ob eine Ware noch vorhanden ist und das Angebot in Form der Bestellung automatisch angenommen wird, sofern dies der Fall ist), hat die Abrede aufgrund der äußeren Umstände und nicht aufgrund des Smart Contracts an sich Geltung. Der eigentliche Vertrag bleibt von dem Smart Contract unberührt, er wird lediglich abgebildet. Ein Smart Contract hat rechtlich erstmal eine geringe Relevanz – er ist kein „Contract“.
Zudem sind Smart Contracts nicht smart iSv künstlicher Intelligenz. Das Merkmal Intelligenz setzt ein Element des maschinellen Lernens oder die Abbildung menschlicher Intelligenz voraus. Ohne ein solches Element kann eine Anwendung nicht als „künstlich intelligent“ bezeichnet werden. Ein derartiges Merkmal ist grundsätzlich nicht Bestandteil eines Smart Contracts. Er bezieht sich lediglich darauf, dass die Rechtsfolge B eintreten soll, sofern die Voraussetzung A erfüllt ist. Es sind jedoch genügend Beispiele denkbar, in denen ein Smart Contract mit KI verbunden wird. Beispielsweise wenn jemand ein Solarpanel auf dem Dach hat. Durch dieses Panel wird tagsüber die Energie gewonnen, die das Haus sowohl für den Tag als auch die Nacht braucht. Durch Algorithmen entstehen für das Panel verlässliche Angaben, wie viel Energie das Haus zu welcher Zeit in der Nacht braucht (beispielsweise ist es im Winter länger dunkel als im Sommer, am Wochenende verbraucht man nachts idR mehr Energie etc.). Die Differenz zwischen dem gewonnenen Wert und jenem, der voraussichtlich gebraucht wird, wird dann durch einen Smart Contract den lokalen Elektrizitätsversorgern verkauft.
Grundsätzlich können Smart Contracts überall dort eingesetzt werden, wo Güter ausgetauscht und Transaktionen durchgeführt werden. Die einzige Voraussetzung ist, dass die Überprüfung des Eintritts der jeweiligen Bedingung digital erfolgen kann. Um tatsächliche Ereignisse zu berücksichtigen, müsste eine Schnittstelle einprogrammiert werden. Über diese Schnittstelle kann dann mit dem Smart Contract der Eintritt oder eben der Nicht-Eintritt der Bedingung kommuniziert werden.
Smart Contracts in der Juristerei
Die rechtlich geringe Relevanz eines Smart Contract heißt jedoch nicht, dass sich durch einen Smart Contract keine juristischen Probleme ergeben. Offene Fragestellungen sind etwa, ob eine Vertragssprache auch eine Programmiersprache sein kann und wie Programmierfehler des Smart Contracts rechtlich handzuhaben sind (eine Korrektur über §§ 133, 157 BGB ist indes nicht möglich. Der Smart Contract kann nicht erkennen, was der wirkliche Parteiwille ist oder diesen nach Treu und Glauben auslegen) oder ob die Parteien zur Anfechtung berechtigt sind, sofern eine fehlerhafte Software mit den richtigen Daten die falschen Berechnungen anstellt (Stichwort: Kalkulationsirrtum). Die akademische Debatte soll hier aufgrund ihrer Komplexität nicht weiter vertieft werden.
Zusammenfassung
Smart Contracts sind also keine „smarten Contracts“. Vielmehr sind sie die Schnittstelle von Verträgen mit dem Internet der Dinge und können somit automatisiert vollzogen werden. Das Ziel ist, die Vertragssicherheit bei gleichzeitiger Verringerung der Transaktionskosten zu erhöhen.
Der wesentliche Vorteil von Smart Contracts ist, dass die Vertragsparteien sich nicht kennen müssen. Sie müssen grundsätzlich gegenseitig kein Vertrauen aufbringen, da sie sich der Vertragsausführung durch den Smart Contract sicher sein können. Berücksichtigt man dies, stellt sich die Frage umso dringender, wie beispielsweise Programmierfehler rechtlich handzuhaben sind. Aufgrund einer fortschreitenden Digitalisierung und Automatisierung des Alltages ist es allenfalls eine Frage der Zeit, bis diese Fragen höchstrichterlich entschieden werden. Das Potential, dass Smart Contracts zulasten des Verbrauchers eingesetzt werden können, ist dabei nicht zu unterschätzen. Wie im obigen Beispiel, kann bei einem geringen Zahlungsverzug bereits der Zutritt zur Wohnung versagt werden. Dies dürfte unter Umständen auf Ebene der Verhältnismäßigkeit problematisch sein. Andere Fragestellungen können sich auch daraus ergeben, dass man den Besitzschutz umgehen kann. Mietet ein Verbraucher ein Fahrzeug durch einen Car-Sharing Service und fährt beispielsweise in ein Gebiet außerhalb des vertraglich festgelegten Bereiches, kann der Motor abgestellt werden. Der innere Einfluss auf eine Sache ist dabei von den besitzschützenden Vorschriften der §§ 859 ff. BGB nach h.M. nicht umfasst, diese betreffen demnach lediglich Einflüsse von außen – ein solcher liegt hier nicht vor.
Die erhöhte Rechtsdurchsetzung (eben auch zulasten des Verbrauchers) wird es erforderlich machen, die Verhältnismäßigkeit auf Ebene des materiellen Rechts stärker im Auge zu behalten. Eine Aufgabe für den Gesetzgeber.