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  • AutorenbildLucas Schönborn

Eine Revolution des Rechtsverkehrs?

Spätestens seit dem Krypto-Hype Ende 2017 hat der Begriff “Blockchain” flächendeckende Bekanntheit erlangt. Die Blockchain ist dabei insbesondere in Verbindung mit Kryptowährungen, vor allem dem Bitcoin, berühmt geworden. Oft hört man, dass die Blockchain nur ein Hype sei, der ebenso schnell wieder ein Ende nimmt wie er begonnen. Dabei sind zwei Aspekte zu trennen. Ob dies auf Kryptowährungen zutrifft, mag hier nicht weiter beurteilt werden. Die Blockchain als zugrundeliegende Technologie ist es jedenfalls nicht. Kryptowährungen sind nicht mehr als eine konkrete Anwendungsmöglichkeit der Blockchain. Diese dezentralen, fälschungssichere Datenbanken sollen die Finanzwelt revolutionieren, indem Mittelsmänner eliminiert werden und Transaktionen unmittelbar und manipulationssicher zwischen den beteiligten Parteien abgewickelt werden.


Ohne die technische Funktionsweise weiter zu erläutern sind die Vorteile der Blockchain unter anderem die Integrität der Daten, die Ausfallsicherheit, die Manipulationssicherheit sowie die Transparenz. Was auf den ersten Blick wie prädestiniert für das Finanzwesen wirkt, hat jedoch viele andere potentielle Anwendungsbereiche, wenngleich derartige Entwicklungen bisher allenfalls sporadisch stattfanden. Im Folgenden werden einige der weiteren potentiellen Anwendungsfelder beleuchtet.


Ein attraktives Anwendungsfelder ist beispielsweise das Verbraucherrecht. Durch die

Blockchain kann die Umsetzung gesetzlich garantierter Verbraucherrechte gesichert werden. So kann unter anderem sichergestellt werden, dass alle notwendigen Transportbedingungen in der Lieferkette eingehalten wurden. Vor allem in der Lebensmittelindustrie ist dies von Vorteil. Es können vollständige Beweisketten gebildet werden, die zum Beweis des Ursprungs des Materials oder Transports eines Produktes dienen. Zudem führt die Dezentralität dazu, dass Nutzer unabhängiger von zentralen Plattformen werden können, was zu einer Steigerung der Nutzersouveränität führt. Auch kann die Möglichkeit, Identitäten zu verifizieren hier zu erheblichen Vorteilen führen. Ein Nutzer kann sich der Identität seines Vertragspartners sicher sein und auch dass dieser beispielsweise verfügungsberechtigt ist. Diese erhöhten Hürden auf Ebene der Verifikation gewährleisten zusätzliche Sicherheit und führen folglich auch zu einer verbesserten Durchsetzung der Verbraucherrechte.


Auf der anderen Seite hingegen kann die Blockchain auch zu beachtlichen Herausforderungen für den Verbraucherschutz führen. Durch einen Smart Contract kann beispielsweise der Zugang zu einem Leasingfahrzeug unmittelbar gesperrt werden, wenn die Rate nicht vertragsgemäß bezahlt wurde. Wird ihm das Fahrzeug dinglich entzogen, besteht die Möglichkeit, von den besitzschützenden Vorschriften Gebrauch zu machen. Wird jedoch nur der Zugang gesperrt, liegt kein dinglicher Entzug vor. Dem Verbraucher gewähren folglich auch die §§ 858 ff. BGB keine Möglichkeit, sich dem funktionellen Entzug zur Wehr zu setzen. Schließlich wird die tatsächliche Sachherrschaft in keiner Weise beeinträchtigt, sondern lediglich die Funktionalität des Fahrzeuges.


Jedoch gibt es daneben auch weitere positive Anwendungsbeispiele für den Verbraucher. Eine Möglichkeit ist, dass sofern sich die Bahn oder das Flugzeug verspätet, per Smart Contract unmittelbar und automatisiert die dem Verbraucher zustehende Entschädigungen ausgezahlt werden, ohne dass man dabei weiter tätig werden muss. Jedoch muss eine derartige Implementierung von Smart Contracts seitens der Unternehmen geschehen, was wirtschaftlich betrachtet für diese nachteilig wäre. Zu hoffen bleibt, dass der Gesetzgeber diese Möglichkeit der Blockchain-Nutzung erkennt und entsprechend einführt. In der Blockchain-Strategie der Bundesregierung hat sie immerhin erkennen lassen, dass sie Möglichkeiten zur verbesserten blockchainbasierten Rechtsdurchsetzung für den Verbraucher prüfen möchte.


Nicht nur im Verbraucherschutzrecht bestehen viele Möglichkeiten, die Blockchain zu integrieren. Führt man sich die Funktionsweise und die Vorteile der Blockchain vor Augen, entstehen auch viele Anwendungsmöglichkeiten in der der öffentliche Verwaltung. Schließlich zählen Reigsterführungen, Beurkundungen und Authentifizierungen zu den wichtigsten Aufgaben der Verwaltungsbehörden - Vorgänge, für die sich die Blockchain-Technologie hervorragend anbietet. Die Zuordnung dieser Rechte und Eintragungen muss dabei eindeutig zuweisbar und ohne jeden Zweifel entstehen. Die Verwaltung in Dubai hat beispielsweise bei allen infrage kommenden Prozessen die Blockchain integriert. Laut der Financial Times werden dadurch jährlich 25 Millionen Arbeitsstunden und 100 Millionen Papiertransaktionen gespart (wenngleich letztere Punkt aus ökologischen Gesichtspunkten aufgrund des enormen Energieverbrauchs der Blockchain ein schwaches Argument ist). Wichtig dabei ist jedoch, dass der Einsatz der „Nodes“, also die Entscheidungshoheit im Konsensverfahren, in öffentlicher Hand verbleibt.


Würden die Behörden digitale blockchainbasierte Identitäten für jeden Bürger ausgeben, wären viele Erscheinungstermine hinfällig. Schließlich kann so online manipulationssicher die Identität der Person festgestellt werden. Auch müsste man Daten, die einmal einer Behörde übergeben wurden, nicht noch einmal an anderer Stelle weiterleiten. Eine einmalige Datenabfrage kann vollkommen ausreichend sein (“Once Only” Prinzip). Die Behörden können einfach auf die dezentrale Datenbank zurückgreifen und sich manipulationssicher die benötigten Dokumente herunterladen. Die Echtheit und Integrität der Dokumente wäre gleichzeitig gewährleistet, während die Verwaltung erheblich an Effizienz hinzugewinnen würde. Auch könnten Gültigkeits-Token für öffentliche Dokumente oder Urkunden ausgegeben werden, die der Verifikationen dienen. Eine zeitaufwendige Beglaubigung kann so hinfällig werden. Die Blockchain eröffnet in der öffentlichen Verwaltung also Möglichkeiten, Prozesse deutlich effizienter zu gestalten und auf das persönliche Erscheinen in vielen Fällen zu verzichten, ohne dabei Einbußen an Sicherheit und Vertraulichkeit machen zu müssen.


Ein weiterer nicht von der Hand zu weisender Vorteil ist, dass die Behörden auch transparenter arbeiten, da viele Prozesse manipulationssicher zurückverfolgt werden können. Insbesondere in Staaten, die Probleme mit Korruption in der Verwaltung haben, wäre eine solche erhöhte Transparenz eine effektive Maßnahme in der Korruptionsbekämpfung.


Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Wahlen manipulationssicher durchzuführen. So kann beispielsweise jedem Wähler ein Token zur Verfügung gestellt werden, der diesen dem Kandidaten oder der Partei seiner Präferenz überträgt. Nach Ablauf der Wahl kann so transparent nachvollzogen werden, welcher Kandidat wie viele Token gesammelt hat. In Deutschland besteht jedoch aufgrund der (zurecht) sehr hohen Anforderungen an Transparenz und Anonymität sowie des sehr gut funktionierenden Wahlsystems kein Bedarf, Wahlen derart zu reformieren. Schließlich kann man somit Dritten beweisen, für welchen Kandidaten oder welche Partei man gestimmt hat. Dies könnte dazu führen, dass Stimmen gekauft werden. Insbesondere bei der Präsenzwahl besteht diese Möglichkeit derzeit nicht. Dass jedoch möglicherweise seitens mancher Regierungen kein Interesse daran besteht, Wahlen manipulationssicher stattfindenden zu lassen, macht dies deutlich schwieriger.


Auch wenn die Blockchain eine Technologie ist, die derzeit vor allem in den Zusammenhang mit Finanztransaktionen gebracht wird, sind die potenziellen Einsatzbereiche deutlich vielfältiger. Ob für das Abhalten von Wahlen, im Verbraucherschutz oder in der Öffentliche Verwaltungen. Es bestehen mannigfaltige Möglichkeiten, den Rechtsverkehr effizienter und transparenter zu gestalten. Da dies derzeit alles noch theoretische Szenarien sind und die Blockchain außerhalb des Finanzsektors bis auf wenige Ausnahmen nicht umfassend eingesetzt wurde, wird sich noch zeigen, wofür die Blockchain alles sinnvoll ist und ob möglicherweise bessere technische Alternativen bestehen. Dabei darf die Implementierung der Blockchain kein Selbstzweck sein, nur um das Buzzword “Blockchain” zu verwenden. Die Sinnhaftigkeit sollte umfassend abgewogen werden. Beispielsweise wäre der Effizienzgewinn aus einem blockchainbasierten Grundbuch unerheblich. Schließlich würde jede Transaktion weiterhin der inhaltlich-rechtlich Prüfung unterliegen, was deutlich aufwendiger ist als die eigentliche Eintragung.



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