top of page

BEITRAG

Beiträge: Willkommen
Beiträge: Blog2
  • AutorenbildLucas Schönborn

Das analoge Examen - zwischen Handkrämpfen und Stillstand

“Gut, dass ich im Examen gelernt habe, in fünf Stunden 30 Seiten trotz Handkrämpfen mit Kugelschreiber zu schreiben” - said no one ever. Nicht nur, dass das handschriftliche analoge Examen ein Stück weit an der Berufsrealität vorbeigeht. Dazu kommt, dass 75% der Studierenden das Examen lieber als E-Examen am Laptop schreiben - so eine Umfrage von Lex Superior, ELSA, dem Bundesverband der rechtswissenschaftlichen Fachschaften und dem Digitalisierungskongress Legal Evolution (https://www.lto.de/karriere/jura-studium/stories/detail/digital-study-2021-jura-studium-referendariat-e-examen-klausuren-am-pc-digitale-hilfsmittel). Da bleibt nur die Frage, weswegen das Examen noch nicht flächendeckend als zeitgemäßes E-Examen durchgeführt wird, sondern noch Kompetenzen des vergangenen Jahrhunderts geprüft werden.


Nun könnte man als Grund dafür die Schwerfälligkeit der Juristenausbildung sowie Schwierigkeiten bei der tatsächlichen Umsetzung anführen. Bis neue Probleme in der Ausbildung ankommen und gelöst werden, fließt schließlich eine Menge Wasser den Rhein herunter. Computer sind mittlerweile kein Neuland mehr. In mehreren Jahren wäre durchaus machbar gewesen, die technischen Voraussetzungen zu schaffen, die Prüfungsämter entsprechend auszustatten und den Kandidatinnen und Kandidaten hinreichend Vorlauf zu gewähren. Erste Versuche werden inzwischen bereits in einigen Bundesländern für das Zweite Examen durchgeführt und sind - jedenfalls in NRW - für 2024 auch bereits für das Erste Examen geplant. Dass Prüfungen auch digital am Computer abgewickelt werden können, haben die Universitäten zu Corona-Zeiten unter Beweis gestellt. Wenngleich das Examen selbstverständlich nicht unter den gleichen Bedingungen wie Uniklausuren geschrieben werden kann. An der Machbarkeit dürfte es also nicht scheitern.


Ein Argument gegen die Einführung des E-Examens könnte Gerechtigkeit sein. Schließlich können Menschen unterschiedlich schnell schreiben, vor allem an Tastaturen. Eine digitale Revolution würde also zulasten derjenigen gehen, die nicht schnell am Computer schreiben können und diejenigen begünstigen, die das 10-Finger-System beherrschen. Dieses Argument greift zu kurz. Vielmehr können Menschen bereits per Hand unterschiedlich schnell (und vor allem auch ordentlich) schreiben. Aktuell werden also diejenigen mit einer schnellen Handschrift gegenüber denjenigen mit einer langsamen erheblich begünstigt. In den Bundesländern, in denen bereits das Zweite Examen digital abgewickelt wird bzw. eine entsprechende Reform geplant ist, ist es den Prüflingen auch freigestellt, die Prüfung handschriftlich oder digital zu absolvieren. Mitnichten geht die Reform also zu Lasten derjenigen, die langsamer tippen als handschriftlich schreiben. Es steht allen weiterhin frei, auf die konventionale Art zu schreiben.


Studien belegen außerdem, dass weibliche Handschriften schlechter benotet werden als männliche (https://www.lto.de/karriere/jura-studium/stories/detail/studie-jurastudium-vorbereitung-staatsexamen-uebungsklausuren-benotung). Jedenfalls ist dies eine der einzige Erklärungen dafür, dass Frauen im Examen im Durchschnitt schlechter abschneiden als ihre männlichen Kommilitonen (ob dies auch tatsächlich aufgrund der Handschrift der Fall ist und was die Ursachen sind, sei mal dahingestellt). Der einzige Rückschluss, der also auf das Persönlichkeitsmerkmal des Geschlecht der Verfasserin bzw des Verfassers möglich ist, wäre aufgehoben. Insgesamt würde das digitale Examen also zu einem Mehr und nicht einem Weniger an der ohnehin defizitären Gleichheit und Gerechtigkeit im Examen führen. Darüber hinaus wären die Kandidatinnen und Kandidaten nicht die einzigen Nutznießer des E-Examens. Auch den Korrektorinnen und Korrektoren dürfte dies definitiv zu gute kommen - ich selber habe eine schreckliche Handschrift und häufig tun mir diejenigen leid, die es dann tatsächlich entziffern müssen (was auch nicht immer gelingt). Menschlich ist es sehr gut nachvollziehbar, keine Lust zu haben, eine unleserliche Klausur zu korrigieren. Ärgerlich ist es umso mehr, wenn (unbewusst) die Benotung darunter leidet. Das E-Examen führt also zu einen Mehr und nicht einem Weniger an Gerechtigkeit und Vergleichbarkeit der Leistungen.


Wie bereits erwähnt gibt es immerhin einen Lichtblick am Ende des Tunnels. In NRW wird ab 2024 das E-Examen optional in beiden Examina Realität. Den Kandidatinnen und Kandidaten ist es freigestellt, die Klausuren handschriftlich oder digital zu verfassen. Diese Option ist ein gewichtiges Argument dafür, in NRW Studium bzw Referendariat zu absolvieren (wobei bereits heute 24% aller Referendarinnen und Referandare in NRW angestellt sind). Nordrhein-Westfalen steht damit nicht alleine dar. Auch in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und Rheinland-Pfalz werden Pilotprojekt für das Zweite Examen durchgeführt. Weitere Bundesländer haben auch eine entsprechende Reform angekündigt bzw stehen grundsätzlich hinter der Idee, jedoch bestehen Hürden bei der praktische Umsetzung (https://www.lto.de/karriere/jura-referendariat/stories/detail/welche-bundeslaender-fuehren-e-examen-ein-jura-referendariat-studium-digitalisierung). Kandidatinnen und Kandidaten, denen die Möglichkeit offen steht, das Examen auch digital zu absolvieren, haben einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber denjenigen, die zu Stift und Papier verdonnert sind. Dies erschwert eine Vergleichbarkeit der Leistungen der Kandidatinnen und Kandidaten aus den verschiedenen Bundesländern. Ob sich das digitale Schreiben auch auf die Benotung (positiv oder negativ) auswirkt, bleibt spannend abzuwarten. Belastbare Zahlen dazu gibt es noch nicht. Jedenfalls dürften diese Kandidatinnen und Kandidaten keine Sätze mehr wie “unleserlich - nicht bewertbar” lesen. Soll also das Bisschen an Gleichheit und Fairness im Examen beibehalten werden und Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Bundesländern verhindert werden, ist es für die weiteren Länder unentbehrlich, gleichzuziehen und die Möglichkeit des digitalen Schreibens zu eröffnen.


Ein richtiger Schritt. Höchste Zeit, dass digitale Examen flächendeckend im Ersten und Zweiten deutschlandweit einzuführen und die Juristenausbildung wenigstens ein Stück weit zu modernisieren und digitalisieren. Wie einige Bundesländer es vormachen - das E-Examen ist eine Frage der Zeit!

322 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page